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Organisationsstruktur der SGK

Organisationsstruktur der SGK

 

Die Organisationsstruktur der SGK besteht aus zwei Hauptpfeilern: zum einen die Zentralverwaltung und zum anderen die Provinzverwaltung.

3.3.1 Zentralverwaltung der SGK

Die Zentralverwaltung besteht aus 6 Departments für Hauptdienste, aus 4 Departments für Beratung und 3 Mitwirkende Departments für Dienstleistungen.

3.3.1.1 Departments für  Hauptdienste

a) Die Pflichten der Hauptverwaltung für Rentendienstleistungen

Die Rentenprozesse nach der Gesetzeslage der Sozialsicherheit, nötige Maßnahmen treffen zur schnellen und effektiven Gewährung der Dienstleistungen und alle mögliche Kontaktaufnahmen mit den Versicherten und den Versicherungsberechtigten, Prozesse der Inanspruchnahme von Hilfen im Rahmen der kurzfristigen Versicherungszweige, nötige Arbeitsprozesse bezüglich der Abkommen über Soziale Sicherheit mit anderen Ländern, Arbeite und Prozesse bezüglich der Punkte, deren Pflichten in anderen Gesetzen  verankert sind, Beobachtung und Entwicklung der Anwendungen bezüglich der Pflichten, Unterrichtung der Versicherten und der Versicherungsberechtigten über ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Rechtslage der Sozialsicherheit.

Diese sind unter den Pflichten der Hauptverwaltung für Rentendienstleistungen.

b) Die Pflichten der Hauptverwaltung für Versicherungsbeiträge

Tilgung der Beiträge der Institution und sonstiger zu zahlenden Beiträge, Ausübung nötiger administrativer Prozesse  und Vollstreckungsverfahren der ausgebliebenen Beiträge und sonstige Schulden bezüglich der Beiträge. Diese sind unter den Pflichten der Hauptverwaltung für Versicherungsbeiträge und folgende sind unter sonstige Pflichten unter zuordnen: Vervollständigung der Prozesse der allgemeinen Krankenversicherung, die obwohl sie im Umfangsbereich ist aber nicht bestätigt worden ist,   und Arbeitplätze der Versicherten  von Amts wegen, um der Schwarzarbeit vorzubeugen: Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Banken, Vermittlerinstitutionen, Kammern, Börsen, Vereinigungen und Berufsgenossenschaften und mit alle möglichen  natürlichen und juristischen Personen zur Kontrolle der Versicherungspflicht und der Arbeitsplätze, Datenaustausch und –kontrollen.

c) Pflichten der Hauptverwaltung für Allgemeine Krankenversicherung

Die Erfüllung der Pflichten bezüglich der allgemeinen Krankenversicherung  im Rahmen der Rechtslage der Sozialsicherheit und die Feststellung und effektive Anwendung  der Politik der präventiven Gesundheitversorgung mit zuständigen Behörden zum Schutz der Gesundheit der Versicherten und der Angehörigen des Versicherten.

d) Pflichten der Hauptverwaltung für Dienstleistungsangebote

Die Verwirklichung einer ununterbrochenen Dienstleistung an natürliche und juristische Personen seitens der Institution, Tätigkeiten und Prozesse bezüglich der Gründung und Schließung der Provinzverwaltungseinheiten, Gründung einer Datenbank der Sozialsicherheit, die Integration der Datenbanken anderer Institutionen, die Aktualisierung der Datenbankinhalte der Sozialsicherheit und die Bereitstellung zur Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der Institution, außerdem die Planung, die Entwicklung, die Gründung, das Betreiben, die Erneuerung der nötigen Soft- und Hardware – Infrastruktur der Institution und notwendige Maßnahmen ergreifen, die Sicherheit und Kontinuität dieser Infrastruktur.

e) Pflichten der Hauptverwaltung für Beratung und Kontrolle

Die Anwendung der Beschlüsse bezüglich der Sozialsicherheit; in einem Verständnis sein, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen und zu kontrollieren mit einem pädagogischen und konsultativen Ansatz; Präventionen der Schwarzarbeit; Bekämpfung der Missbräuche in der Sozialsicherheit; mit dieser Intention basierend auf den sektorellem Analysen Kontrollen durchführen und diesbezügliche nötige Präventionen vorschlagen und alle möglichen Registrierungen und Dokumente bezüglich der Pflichten kontrollieren, Daten von den Zuständigen erfragen und erfassen.

f) Pflichten der Hauptverwaltung für Versicherungsmathematik und Finanzierung

Bewertung des Kapitals und Vermögens der Institution mit finanziellen Mitteln,

Erstellung von Prognosen basierend auf kurzfristige, mittel- und langfristige versicherungs- mathematischen Tatsachen bezüglich der Bevölkerungsstruktur und Finanzierung, Verarbeitung von sämtlichen statistischen Informationen bezüglich der Finanzierung, Fondsverwaltung und der Versicherungsmathematik und Weiterleitung der Bewertungen nach Verarbeitung der Informationen an andere Behörden.

3.2.1.2 Departments für Beratung

a)  Pflichten der Hauptverwaltung für Strategieentwicklung

Nationale Entwicklungspläne, Strategien und Politiken, Jahresprogramm, finanziellen Ziele nach dem Artikel 33 des Gesetzes mit der Nummer 5502 und der Komission und im Rahmen der Beschlüsse des Verwaltungsrates und unter Berücksichtigung der sozio-ökonomischen Daten werden nötige Arbeiten zur Erstellung der mittel- und langfristigen Ziele, Strategien und der Politik der Sozialsicherheit durchgeführt; Entwicklung der Performans und der Qualität bezüglich der Themen im Bereich der Pflichten der Institution und die Erledigung der anderen Pflichten in diesem Rahmen; Erfüllung der Aufgaben der Einheiten der finanziellen Dienstleistungen basierend auf dem Gesetz mit der Nummer 5018 über Öffentliche Finanzverwaltung und Kontrolle; im Bereich der Sozialsicherheit: Kooperationen mit der Europäischen Union und internationalen Institutionen führen im Rahmen des am 24.06.1994 in Kraft getretenen Gesetzes mit der Nummer 4009 über Gründung und Pflichten des Auswärtigen Amtes; Koordination nötwendiger Arbeiten bezüglich der Abkommen über Sozialsicherheit mit anderen Ländern

 

Effektive Tätigkeiten der Sozialsicherheitsanstalt:

  • Kooperationen in der internationalen Arena
  • Vertretung unserer Institution und unseres Landes
  • Nutzung der internationalen Studien
  • Festigung der Beziehungen

 

Die Tätigkeiten, die zum Beitritt in die EU notwendig sind, werden aktiv geführt. In diesem Zusammenhang ist das „Projekt zur Erweiterung der Kapazität der Sozialsicherheitsanstalt“ in Kraft getreten, die das Ziel hat, durch die Bewegungsfreiheit der Arbeitskraft, Thema der zweiten Phase der Verhandlungen mit der EU, die Kapazitäten zu erweitern, und die Arbeiten gehen weiter.

Außerdem haben die Arbeiten des Projektes zur Förderung der Registrierten Beschäftigung im Jahre 2010 begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Projektförderungen in Höhe von 11.850,- Euro an Projektbegünstigte verteilt.

Unsere Institution ist im Jahre 2009 in der internationalen Arena im Bereich der Sozialsicherheit in die größte und angesehenste Organisation, die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), beigetreten. Außerdem hat die SGK an dem „Wettbewerb für beste Anwendungsbeispiele im europäischen Bereich im Rahmen der Sozialen Sicherheit“, organisiert von der IVSS, mit 5 Projekten teilgenommen und hat mit diesen Projekten zwei ehrenvolle Nominierungen bekommen und zwei Ehrenpreise erhalten.
b)  Pflichten der Rechtsabteilung

Die Absichten der Institution noch besser zu verwirklichen und um die geeigneten Arbeiten bezüglich der Rechtslage, Planung und Programme zu gewähren, werden nötige juristische Angebote erstellt, es werden Meinungen geäußert über Gesetzestexte, Satzungen, Regelungen, anderen Rechtsvorschriften und Vertragsentwürfen und anderen juristischen Themen, die alle überliefert werden von den Instanzen der Institution und anderen öffentlichen Institutionen und Einrichtungen,

die Interessen der Institution zu schützen und um Konflikten vorzubeugen, rechtzeitig juristische Vorkehrungen treffen, helfen, Abkommen und Verträge nach diesen Richtlinien vorzubereiten, bei gerichtlichen Prozessen die Institution zu vertreten, Meinungen äußern über juristische Themen, die seitens der Institution verlangt werden, und bei Abläufen, die eine gesetzliche , finanzielle oder gerichtliche Folge haben, und strittige Themen zu analysieren und Meinungen und Vorschläge äußern, um Konflikte mit der Institution zu minimieren.

c)  Pflichten der Hauptverwaltung für Interne Aufsicht

Interne Aufsicht bewertet, ob die öffentlichen Arbeiten der Institution einen Wert verleihen und ob bei der Entwicklung die Ressourcen aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Effizienz akkurat verwaltet werden, und hat das konsultierende  Ziel,  eine unabhängige, objektive Sicherheit zu gewähren und Aktivitäten über Beratungen zu planen, und diese Aktivitäten nach den zu bestimmenden Verfahren und Prinzipien zu organisieren.

d)  Pflichten der PR-Abteilung

Planung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten und Verwirklichung dieser Aktivitäten nach den zu bestimmenden Verfahren und Prinzipien und nötige Maßnahmen, um Anträge auf Datenerfassung nach dem Gesetz mit der Nummer 4982 über Datenerfassungsrecht effektiv, schnell und richtig abzuschließen.

3.3.1.3 Mitwirkende Departments für Dienstleistungen

a)    Pflichten der Personalhauptverwaltung

Arbeiten bezüglich der Personalplanung und –politik der Institution, Erstellen von Angeboten, Führung der Ernennungen, Versetzungen, Registrierungen, Förderungen, der Gehälter, Renten und ähnliche Operationen und Planung, Anwendung und Auswertung einer Weiterbildung des Personals der Institution.

b)    Pflichten der Hauptverwaltung für Unterstützende Dienstleistungen

Alle nötigen Dienstleistungen der Institution machen, machen lassen, verkaufen, einkaufen, anmieten, Wartung und Reparatur, archivieren, Führung der administrativen und finanziellen Dienste, Registrierungen der Immobilie, Zivilschutz der Institution, Evakuierungsdienste planen und führen.

c)     Pflichten der Hauptverwaltung für Bau und Immobilien

Alles über Verkauf, Vermietung, bauen, bauen lassen, Wartung, Reparatur und Renovierungsarbeiten an den Immobilien

d)  Pflichten der Hauptverwaltung für Ausbildung, Erforschung und Entwicklungszentrum

In den Bereichen der sozialen Sicherheit und der Krankenversicherung,  auf nationaler und internationaler Ebene, Ausbildung, Erforschung, Untersuchung, Publikation und Beratungstätigkeit durchführen. Vorbereitung Schulungsprogramme zur Steigerung der institutionellen Kapazitäten abzielen. Das Anstaltspersonal Traininsplan erstellen.
 

3.3.2 Provinzverwaltung

3.3.2.1 Pflichten der Provinzdirektionen der Sozialsicherheit

Die Provinzverwaltung der Administration besteht aus Provinzdirektionen der Sozialsicherheit, die in jeder Provinz gegründet worden sind und aus Sozialsicherheitzentren, die in Zusammenhang mit den Provinzdirektionen der Sozialsicherheit gegründet werden. In den Provinzen und Stadtkreisen können je nach Zahl der Bevölkerung, Versicherten und Allgemein Krankenversicherten, der Zahl der Arbeitsplätze, Dichte der Abwicklungen und der zu bestimmenden anderen Kriterien neue Sozialsicherheitszentren gegründet und aufgelöst werden. Provinzdirektionen der Sozialsicherheit und Sozialsicherheitszentren werden nach administrativen Arbeiten und Prozessen, die nach den Kriterien aus dem zweiten Abatz basierend auf den Vorschriften der Verfahren und Grundsätze der Organisation bestimmt werden, in vier Kategorien gegliedert.

3.3.2.2 Gründungsziel der Sozialsicherheits-  zentren

Ziel ist es, die öffentlichen Ressourcen effektiv und effizient so zu nutzen, dass sowohl aus geographischer Sicht als auch aus der Sicht zur Vermeidung des hohen Andrangs aufgrund der hohen Zahl der Bevölkerung, der aktiven Versicherten, Rentner und der Arbeitsplätze und die Dienstleistung kontinuierlich weiterhin leicht zugänglich gewährt wird und dass die Tätigkeiten der

Sozialsicherheitsanstalt in der gesamten Türkei in einer kundenfreundlichen Einstellung geführt wird. Die Anzahl der seitdem Januar 2012 gegründeten Sozialsicherheitszentren ist in der folgenden Tabelle aufgeführt.

(VERSICHERUNG) SOZIALSICHERHEITSZENTRUM

DIE ANZAHL DER NACH ENTSCHEIDUNG ZU  BAUENDEN ZENTREN

ANZAHL DER AKTIVEN ZENTREN

445

303

GESUNDHEIT SOZIALSICHERHEITSZENTRUM

DIE ANZAHL DER NACH ENTSCHEIDUNG ZU  BAUENDEN ZENTREN

ANZAHL DER AKTIVEN ZENTREN

37

35

GESAMT SOZIALSICHERHEITSZENTRUM

DIE ANZAHL DER NACH ENTSCHEIDUNG ZU  BAUENDEN ZENTREN

ANZAHL DER AKTIVEN ZENTREN

482

338

 

 

 

PERSONAL

ORGANISATION

BEAMTE/

-INNEN

UNTER VERTRAG

ARBEITER/

-INNEN

GESAMT

ZENTRALE ORGANISATION

2.448

127

25

2.600

PROVINZIALE ORGANISATION

23.164

32

128

23.324

GESAMT

25.612

159

153

25.924

 

 

 

 

 

 
 

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Anstalt für Soziale Sicherheit ©2016
 
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