Web Content Viewer Header SGK

Actions
Loading...
 

Web Content Viewer Content SGK

Actions
Loading...
Diese Seite Teilen
 

Das Türkische Soziale Sicherheitssystem

Das Soziale Sicherheitssystem


             Das soziale Sicherheitssystem, das  in der Türkei angewendet wird,  ist unter  den Grundsozialen Sicherheitssystemen Continental Europa-Modell (Bismarck-  Modell) Liberalen Modell (Beveridge- Modell), Nordeuropa- Modell und Mittelmeer-  Modell“ mehr mit den Bismarck- Modell vergleichbar. Das Bismarck- Modell kann als ein System definiert werden,  indem die bezahlten Beiträge aus Arbeitslöhnen der Personen, die  in Versichertenstatus  arbeiten, in einem gemeinsamen Bassin  gesammelt werden. Dementsprechend werden auch die Renten erst nach den Anspruch  auf Altersrente auf Grundlage dieser bezahlten Beiträge gewährt. Im Falle einer  Rentengewährung oder Unfall bzw. Krankheitsfall ändert sich auch dann die  Hilfeleistung des Systems je nach der Gehaltshöhe. Die geschäftsführende  Leitung des Systems wird von Stellvertreter  der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Stellvertreter des öffentlichen Diensts  geleitet. Das System, indem die regulären Maßnahmen für Arbeitsmarkt gegenüber dem  liberalen System mehr getroffen sind, führt zu einer Inflexibilität  in den Arbeitsmarkt. Dementsprechend sind die   feste Regeln und Kollektivverhandlungen  effektiver.
 

         Das türkische soziale Versicherungsmodell ist auch nahezu dem Mittelmeer- Modell,  das  auch bestimmte Eigenschaften von  Bismarck- Modell beinhaltet. Das Mittelmeer- Modell, bei dem die entrichteten Beiträge  in der Zukunft als soziale Versicherungshilfe betrachtet werden und das  Kontinentaleuropäische System ähnlich ist, ist von diesem Modell abgestammt. Eine  andere Ähnlichkeit zwischen des türkischen Modells und des Mittelmeer- Modells  ist auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Daher umfasst das System nicht alle  Personen, jedoch anstatt des Systems wird versucht die sozialen Risiken durch die  Familienbündnisse zu entschädigen. Wenn  Person ihren Gehalt verlieren und so unter einem sozialen Risiko gefährdet sind,  kommt dann die traditionelle Familienstruktur und die Agrargesellschaftskultur in  dem Vordergrund und so werden die Personen, dabei ohne zu beachten, ob von der  Staat eine Hilfe  geleistet wird oder  nicht, von der Familienmitgliedern unterstützt.  
  Durch die Reform wurde im sozialen Sicherheitssystem  in der Türkei einige Änderung vorgenommen. In diesem Rahmen wurde von einem System,  das für verschiedene Berufe verschiedene Rechte erteilte, in ein System gewechselt,  das für Rentenversicherung eine Norm- und Standartbündnis vorsieht.
  Aber durch die strukturelle Änderung  gab es keine Abweichung von dem Mittelmeermodell -Kontinentaleuropäischen- Modell. Eigentlich ist das Ziel  der  Reform das System fortzusetzen und  die eigene Kapazität zu entwickeln.

 
Die Soziale Sicherheitsreform

 

  Ab den 90’er Jahren tauchte in unserem Staat finanzielle  Problemen wegen Faktoren wie Frührente,  Beitragshinterziehung  mit Hilfe von Nachweis von niedrigen Löhne, der hochgradigen Anzahl der  Schwarzarbeit, niedrigen Beitragsentrichtungssatz und zu hohen Rentenlohnsatz. Das  System  umfasste die ganze Population  nicht  und konnte auch gegen die Armut  keinen ausreichenden Schutz anbieten. Weil die Dienstleistungen zerstreut waren  und von verschiedenen sozialen Versicherungsanstalten geleistet wurden, gab es  keine Normeinheiten für Ansprüche und Hafte der Versicherte. Die betreffenden  Probleme und Maßnahmen gegen den Alterungstrend der Population, dass einer der  wichtigsten Faktoren für die Nachhaltigkeit des finanziellen Wesens ist,  führten zu der unumgänglichen Ausführung der Reform im sozialen  Sicherheitssystem. 
  Für die Neubildung des sozialen  Sicherheitssystems wegen den Defiziten der Sozialsicherheitsanstalten und wegen  der Verschiedenheit der Dienstleistungen in   Gesundheits- und Versicherungsbranchen, wurde um die soziale  Sicherheitsreform zu realisieren im Jahr 2008 das Gesetz mit der Nummer 5510  erfasst.
  Das Grundziel der sozialen  Sicherheitsreform ist, ein gerechtes, leicht zugängliches, einen effektiven  Schutz gegen das Armut bietenden und finanziell nachhaltige sozialen  Bewahrungssystem zu gründen.
  Die soziale  Sicherheitsreform besteht aus vier Bestandteilen die sich rekrutieren. Diese  sind:
  1. Die Allgemeine Gesundheitsversicherung, die  für die ganze Bevölkerung eine gerechte, gleichwertige und qualitätsvolle  Behandlung finanziert.
  2. Herstellen eines  Hilfesystems, das die irregulär ausgeführte beitragsfreie Geldleistungen und Sozialhilfe zusammenführt und von  dem sich alle hilfsbedürftigen Schichten profitieren.
  3., Außer der  Gesundheitsleistung auch Herstellen eines einheitlichen Rentenversicherungssystems in den kurzfristigen und  langfristigen Versicherungszweigen .
  4. Eine neue institutionelle Struktur, die ein modernes,  effektives und für unsere Bürgern den Alltag vereinfachtes Dienstleistung ermöglicht  und bietet.

 

Die soziale Sicherheitsreform  umfasst besonders Regelungen über das Rentensystem und die Verbesserung von  Ausgaben. Mit dieser Absicht wurden in dem Satz der Rentengewährung,  Anpassungszahlen, Prämienentrichtungstagen und Altersparametern Änderungen  durchgeführt und eine Durchgangsphase vorgesehen. Weil die Durchgangsphase der vorherigen  Reformregeln weiter angewendet wird, kann  die Einflüsse der Reformen in kurzer Zeit noch  nicht ganz wirken. Die positiven Einflüsse über die Defizite der sozialen  Sicherheit  kann erst nach den 2040’er  Jahren einwirken. .
  Mit bisherigen Reformen wurden  beabsichtigt  die Fehler in  Sozialversicherungssystem  zu beheben und  auch die Dienstleistungen an die Versicherte zu entwickeln. In diesem Sinne  wurden in den Bereichen Gesundheit und Renten um schnelle Dienstleistung  anzubieten einige Neuregelungen gebracht. Die Neuregeln für Erreichung des Krankenhauses  und  die schnelle Dienstleistung durch das  Verfahren über dem Internet wurden umgehend Kraft getreten und dadurch die  Wartezeit gekürzt.

Im Menschenorientierten System ist das Hauptziel, die  Leistung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Mit dem Ziel, dass die Versicherten  einen einfachen Zugriff auf die Leistungen haben,  wurde ein Plan entwickelt und nach diesem  Plan  auf das System, mit dem  vielen Leistungen von der Zentrale geführt wurde,  verzichtet und  in vielen Bezirken die  Sozialen Sicherheitszentren eingerichtet.

Vor und nach der Reform für Erwerbstätige mit einem  Dienstvertrag

                                                                                                                                                               

        THEMA

VOR    DER REFORM

NEUHEIT

 

     

Rentensatz

+ Die ersten 10 Jahre: 3,5 %
        + Für die nächsten 15 Jahre: 2 %
      + Nach den 25 Jahren für alle Jahre: 1,5 %

- Für jedes Jahr 2 %. Bezüglich bestehende Versicherte    die 3.600 Versicherungstage zurückgelegt haben, für alle 360 Tage 3 %    gerechnet.
      - Es besteht die Möglichkeit mit mehr als 25 Beschäftigungsjahren    eine höhere Rente zu erhalten.

 

     

Geldleistung bei    Stillzeit

Einmalig 50,00 TL

- An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif    bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister    genehmigt wird Für das Jahr 2012 als 89,00 TL, für 2013 als 94,00 TL.    Bestimmt.

 

       

Sterbegeld

           
  • 247,43 TL
  •      

- An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif    bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister    genehmigt wird. Für das Jahr 2011 328,00 TL, für 2012 363,00 TL und für 2013    386,00 TL.

 

       

Gesundheitsleistungen    (Bewährungszeit )

Für die Hauptversicherten    müssen 90 Tage und für die anspruchsberechtigte Familienangehörige 120    Beitragstage geleistet werden.

-Um Gesundheitsleistungen zu erhalten reichen aus, wenn    30 Beitragstage in der allgemeinen Gesundheitsversicherung vorliegen.

 

       

Arbeitnehmer, die
          in einem Land
          arbeiten mit denen keine soziale    Sicherheitsvereinbarung besteht

-Mittels Kollektivversicherung durch Arbeitgeber oder durch die    freiwillige Beitragszahlung können die Erwerbstätigen von der    langfristigen Versicherung profitieren.
        - Die langfristigen Versicherungsbeiträge zahlt der    Arbeitgeber.

       

Der Versicherte und    seine Familienangehörigen können  Gesundheitsleistungen    erhalten.

- Beiträge zum kurzfristigen Versicherungszweig und zur allgemeinen    Gesundheitsversicherung werden von Arbeitgeber bezahlt.
        - Beiträge zum langfristigen    Versicherungszweig sind freiwillig von dem Erwerbstätige zu zahlen. Es wird keine Extrabeiträge zur allgemeinen    Gesundheitsversicherung angefordert.
        Der Versicherte und seine Familienangehörigen können  Gesundheitsleistungen erhalten.



VOR UND NACH DER REFORM FÜR SELBSTSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

        THEMA

VOR DER REFORM

NACH    DER REFORM

Stufensystem

- Es wird zwischen 1    und 24 angewendet.
        - In allen 2 Jahren    erhöht
        - Auch wenn das    Einkommen nicht steigt, steigt der Beitrag.

- Die Erklärungsmethode    wird ausgeführt.
        - Die Erklärung darf    nicht weniger als das Mindestgehalt sein.
        - „Je höher der Gehalt    desto mehr die Beitragszahlung”

Beitragssatz

- 20 % Gesundheit, 20    % Langfristig.
        - Insgesamt: 40 %.

- Beiträge zur  kurzfristige Versicherungszweige  2 %.
        - Beiträge zur  Invaliditäts-, Altersrente und Hinterbliebenenversicherung  20 %.
        - Beiträge zur  allgemeinen Versicherung 12,5 %.

Gesundheitsleistungen    (Bewährungszeit )

- Für erstmalige    Versicherte 240 Tage, für Wiederversicherte müssen 120 Versicherungstage    entrichtet werden.

- Um    Gesundheitsleistungen zu erhalten reichen aus, wenn 30 Beitragstage in der    allgemeinen Gesundheitsversicherung vorliegen.

Gesundheitsleistungen (Beitragsschulden)

-Wenn man auch nur 1    Tag Schulden hat können keine Gesundheitsleistungen gewährt werden.

-Versicherte, die mehr    als 60 Tage Beitragsschulden haben können keine der Gesundheitsleistungen    erhalten.
        -In Notfällen  und Arbeitsunfällen werden die    Beitragsschulden nicht in Betracht genommen.

Der Anspruch auf die    Gesundheitsleistungen für Kinder unter 18 Jahren

Wenn die Versicherte    der  (Bağ-Kur)  Beitragsschulden haben, können ihre Kinder    keine Gesundheitsleistungen erhalten.

-Bürger unter 18    Jahren können ohne Voraussetzung von der allgemeinen Gesundheitsversicherung    profitieren.

Geldleistung bei    Stillzeit

- Keine Regelung.

- An Erwerbstätigen    und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt    bestimmt und von dem Minister genehmigt wird. Es wurde für das Jahr 2012    89,00 TL und für 2013 94,00 TL bestimmt

Bestattungsgeld

- 247,43 TL

-. An Erwerbstätigen    und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt    bestimmt und von dem Minister genehmigt wird. Es wurde für das Jahr 2011, 328,00    TL, 2012 363 TL und für 2013  386,00 TL    bestimmt.

Satz zur Rentengewährung

- Die ersten 10 Jahre:  3,5 %
        - Die Nächsten 15 Jahre: 2 %
        - Für alle Jahre nach den 25 Jahren: 1,5

- Für jedes Jahr 2 %. Für    bestehende Versicherte die nach dem Stichtag des Gesetzes die 3.600    Versicherungstage zurückgelegt haben wird   für jede    360 Versicherungstage 3 % ausgeführt.
        - Bei    Versicherungszeiten von über 25 Jahren wird mehr Rente bezahlt.

Krankengeld

-Keine Regelung.

-Es wird im Falle von    Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Mutterschaft bezahlt.
        -Während der stationierten    Behandlung wird bezahlt.
        -Die Hälfte des bei    Beitragsbemessung zugrunde liegenden Tagesgeldes wird bezahlt.

Heiratsgeld

-Keine Regelung.

-An    die weibliche Weise wird die Rente von zwei Jahren in Form einer    Heiratsabfindung einmalig im Voraus bezahlt.

Förderungsbeitrag zur Soziale    Sicherheit

-Von der Rente wird um 10 % abgezogen.

-12 % der Rente bei    dem Inkrafttreten des Gesetzes für jedes Jahr steigend bis zu 15 % abgezogen.

Der Status für selbstständigen    Landarbeiter

-Der Beitrag wird nach der untersten Stufe abgezogen. Der Beitragssatz    ist 40 %.

-Erwerbstätige die weniger als das 15-fache des monatlichen    Mindestlohns verdienen werden von der Versicherung ausgeschlossen.
        -Beiträge  werden für 15 Tage bezahlt jedoch dagegen 30    Versicherungstage erworben.

 

Unser Versicherungssystem

DAS GESETZ NR.5510 ÜBER DIE SOZIALE VERSICHERUNGEN UND ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSICHERUNG  

SOZIALE VERSICHERUNG

ALLGEMEINE GESUNDHEITS-
VERSICHERUNG

KURZFRISTIGE VERSICHERUNGSZWEIGE 

LANGFRISTIGE VERSICHERUNGSZWEIGE

  • Arbeitsunfallversicherung
  • Invaliditätsversicherung
  • Berufskrankheits-
    versicherung
  • Altersversicherung
  • Krankenversicherung
  • Versicherung wegen Todes
    (
    Hinterbliebenenversicherung)
  • Mutterschaftsversicherung
 

 

Versicherte und Ihre Versicherungszweige

Versicherte/
Versicherungszweige

Invaliditätsrente
Altersrente
Rente wegen Todes(Hinterbliebenenrente)

Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Mutterschaft

Krankheit

Allgemeine
Gesundheits-
versicherung

Erwerbstätigen mit
einem Dienstvertrag

+ + + +

Selbstständige
Erwerbstätige

+ +   +

Staatsbeamte

+     +

Freiwillige Versicherung

+     +

 

Die Finanzierung der sozialen Sicherheit


     Die Finanzierung der sozialen Sicherheit wird generell durch Abzug der Beiträge von Arbeitsnehmer, Arbeitgeber und von dem Staat bzw. Staatszuschuss gewährleistet. Generell wird bei der Finanzierung des sozialen Sicherheitssystems zwei Methoden angewendet:
1. Kapitalisierungs- oder Einsparungsmethoden (Kapitalverwaltung)
2. Pay as you go (Aufteilung) Methode
In der Türkei wird für die Finanzierung des sozialen Sicherheitssystems die pay as you go Methode angewendet. Im türkischen sozialen Sicherheitssystem werden Beiträge zu den kurz- und langfristigen Versicherungszweigen, zur allgemeinen Gesundheitsversicherung und zur Arbeitslosigkeitsversicherung  entrichtet. Gegen die staatliche wirtschaftliche Last wegen Frührentenzahlung wird auch von den weitearbeitenden Rentnern einen Förderungsbeitrag zur sozialen Sicherheit abgezogen.
 
Versicherungszweige und die Beitragssatz für den jeweiligen Versicherungszweig sind unten in der Tabelle angeführt:

 

Versicherungszweige

Erwerbstätige

Arbeitgeber

Insgesamt

Staats- zuschuss

Unfall
Berufskrankheit
Krankheit
Mutterschafft

-

2 %

2 %

 

Invaliditätsrente
Altersrente
Rente wegen Todes
(Hinterbliebenenversicherung)

9 %

11 %

20 %

 

¼ von den gesammelten Beiträgen

Allgemeine Gesundheits-
Versicherung

5 %

7,5 %

12,5 %

INSGESAMT

14 %

20,5 %

34,5 %

 

Arbeitslosenversicherung

1 %

2 %

4 %

1 %


Zahlungspflichtige Personen der Beiträge je nach Versicherungsstatus
Je nach Versichertenstatus ändert sich der zahlungspflichtige Person

  • Die Arbeitgeber kürzen von dem Gesamtlohn der Arbeitsnehmer die Beiträge zu den langfristigen und kurzfristigen Versicherungszweigen, zur allgemeinen Gesundheitsversicherungs- und Arbeitslosenversicherung und entrichten diese Beiträge zusammen mit Arbeitgeberanteil an die Sozialsicherheitsanstalt.
  • Selbständige Erwerbstätige (Arbeitgeber) entrichten die Beiträge zu den langfristigen und kurzfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung selbst an die Sozialsicherheitsanstalt.
  • Die Beiträge zu den langfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung für die Beamten werden von der Anstalt wo sie Arbeiten von ihren Gesamtlohn abgekürzt und zusammen mit Arbeitgeberanteil an die Sozialsicherheitsanstalt entrichtet.
  • Die freiwillige Versicherte zahlen die Beiträge zu den langfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung selbst an die Anstalt.

VERSICHERTE

VERSICHERUNGSZWEIGE

Langfristige

Kurzfristige

Allgemeine Gesundheitsversicherung

Arbeitslosen-versicherung

Erwerbstätigen mit einem Dienstvertrag

Arbeitgeber

Arbeitgeber

Arbeitgeber

Arbeitgeber

Selbstständige Erwerbstätige (Arbeitgeber)

Selbst

Selbst

Selbst

-

Staatsbeamte

Arbeitsstelle

-

Arbeitsstelle

-

Freiwillige Versicherte

Selbst

-

Selbst

-

 

 
 

Web Content Viewer Footer SGK

Actions
Loading...
Anstalt für Soziale Sicherheit ©2016
 
Complementary Content
${loading}
${loading}
ibmCfg.controllers.navigation true true true
sharePage viewMorePage
ibmCfg.controllers.navigation
reorderPage
theme-toolbar utb-shelf
true true
wireInterface autoWiringManager