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Das Türkische Soziale Sicherheitssystem
Das Soziale Sicherheitssystem
Das soziale Sicherheitssystem, das in der Türkei angewendet wird, ist unter den Grundsozialen Sicherheitssystemen Continental Europa-Modell (Bismarck- Modell) Liberalen Modell (Beveridge- Modell), Nordeuropa- Modell und Mittelmeer- Modell“ mehr mit den Bismarck- Modell vergleichbar. Das Bismarck- Modell kann als ein System definiert werden, indem die bezahlten Beiträge aus Arbeitslöhnen der Personen, die in Versichertenstatus arbeiten, in einem gemeinsamen Bassin gesammelt werden. Dementsprechend werden auch die Renten erst nach den Anspruch auf Altersrente auf Grundlage dieser bezahlten Beiträge gewährt. Im Falle einer Rentengewährung oder Unfall bzw. Krankheitsfall ändert sich auch dann die Hilfeleistung des Systems je nach der Gehaltshöhe. Die geschäftsführende Leitung des Systems wird von Stellvertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Stellvertreter des öffentlichen Diensts geleitet. Das System, indem die regulären Maßnahmen für Arbeitsmarkt gegenüber dem liberalen System mehr getroffen sind, führt zu einer Inflexibilität in den Arbeitsmarkt. Dementsprechend sind die feste Regeln und Kollektivverhandlungen effektiver.
Das türkische soziale Versicherungsmodell ist auch nahezu dem Mittelmeer- Modell, das auch bestimmte Eigenschaften von Bismarck- Modell beinhaltet. Das Mittelmeer- Modell, bei dem die entrichteten Beiträge in der Zukunft als soziale Versicherungshilfe betrachtet werden und das Kontinentaleuropäische System ähnlich ist, ist von diesem Modell abgestammt. Eine andere Ähnlichkeit zwischen des türkischen Modells und des Mittelmeer- Modells ist auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Daher umfasst das System nicht alle Personen, jedoch anstatt des Systems wird versucht die sozialen Risiken durch die Familienbündnisse zu entschädigen. Wenn Person ihren Gehalt verlieren und so unter einem sozialen Risiko gefährdet sind, kommt dann die traditionelle Familienstruktur und die Agrargesellschaftskultur in dem Vordergrund und so werden die Personen, dabei ohne zu beachten, ob von der Staat eine Hilfe geleistet wird oder nicht, von der Familienmitgliedern unterstützt.
Durch die Reform wurde im sozialen Sicherheitssystem in der Türkei einige Änderung vorgenommen. In diesem Rahmen wurde von einem System, das für verschiedene Berufe verschiedene Rechte erteilte, in ein System gewechselt, das für Rentenversicherung eine Norm- und Standartbündnis vorsieht.
Aber durch die strukturelle Änderung gab es keine Abweichung von dem Mittelmeermodell -Kontinentaleuropäischen- Modell. Eigentlich ist das Ziel der Reform das System fortzusetzen und die eigene Kapazität zu entwickeln.
Die Soziale Sicherheitsreform
Ab den 90’er Jahren tauchte in unserem Staat finanzielle Problemen wegen Faktoren wie Frührente, Beitragshinterziehung mit Hilfe von Nachweis von niedrigen Löhne, der hochgradigen Anzahl der Schwarzarbeit, niedrigen Beitragsentrichtungssatz und zu hohen Rentenlohnsatz. Das System umfasste die ganze Population nicht und konnte auch gegen die Armut keinen ausreichenden Schutz anbieten. Weil die Dienstleistungen zerstreut waren und von verschiedenen sozialen Versicherungsanstalten geleistet wurden, gab es keine Normeinheiten für Ansprüche und Hafte der Versicherte. Die betreffenden Probleme und Maßnahmen gegen den Alterungstrend der Population, dass einer der wichtigsten Faktoren für die Nachhaltigkeit des finanziellen Wesens ist, führten zu der unumgänglichen Ausführung der Reform im sozialen Sicherheitssystem.
Für die Neubildung des sozialen Sicherheitssystems wegen den Defiziten der Sozialsicherheitsanstalten und wegen der Verschiedenheit der Dienstleistungen in Gesundheits- und Versicherungsbranchen, wurde um die soziale Sicherheitsreform zu realisieren im Jahr 2008 das Gesetz mit der Nummer 5510 erfasst.
Das Grundziel der sozialen Sicherheitsreform ist, ein gerechtes, leicht zugängliches, einen effektiven Schutz gegen das Armut bietenden und finanziell nachhaltige sozialen Bewahrungssystem zu gründen.
Die soziale Sicherheitsreform besteht aus vier Bestandteilen die sich rekrutieren. Diese sind:
1. Die Allgemeine Gesundheitsversicherung, die für die ganze Bevölkerung eine gerechte, gleichwertige und qualitätsvolle Behandlung finanziert.
2. Herstellen eines Hilfesystems, das die irregulär ausgeführte beitragsfreie Geldleistungen und Sozialhilfe zusammenführt und von dem sich alle hilfsbedürftigen Schichten profitieren.
3., Außer der Gesundheitsleistung auch Herstellen eines einheitlichen Rentenversicherungssystems in den kurzfristigen und langfristigen Versicherungszweigen .
4. Eine neue institutionelle Struktur, die ein modernes, effektives und für unsere Bürgern den Alltag vereinfachtes Dienstleistung ermöglicht und bietet.
Die soziale Sicherheitsreform umfasst besonders Regelungen über das Rentensystem und die Verbesserung von Ausgaben. Mit dieser Absicht wurden in dem Satz der Rentengewährung, Anpassungszahlen, Prämienentrichtungstagen und Altersparametern Änderungen durchgeführt und eine Durchgangsphase vorgesehen. Weil die Durchgangsphase der vorherigen Reformregeln weiter angewendet wird, kann die Einflüsse der Reformen in kurzer Zeit noch nicht ganz wirken. Die positiven Einflüsse über die Defizite der sozialen Sicherheit kann erst nach den 2040’er Jahren einwirken. .
Mit bisherigen Reformen wurden beabsichtigt die Fehler in Sozialversicherungssystem zu beheben und auch die Dienstleistungen an die Versicherte zu entwickeln. In diesem Sinne wurden in den Bereichen Gesundheit und Renten um schnelle Dienstleistung anzubieten einige Neuregelungen gebracht. Die Neuregeln für Erreichung des Krankenhauses und die schnelle Dienstleistung durch das Verfahren über dem Internet wurden umgehend Kraft getreten und dadurch die Wartezeit gekürzt.
Im Menschenorientierten System ist das Hauptziel, die Leistung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Mit dem Ziel, dass die Versicherten einen einfachen Zugriff auf die Leistungen haben, wurde ein Plan entwickelt und nach diesem Plan auf das System, mit dem vielen Leistungen von der Zentrale geführt wurde, verzichtet und in vielen Bezirken die Sozialen Sicherheitszentren eingerichtet.
Vor und nach der Reform für Erwerbstätige mit einem Dienstvertrag
THEMA |
VOR DER REFORM |
NEUHEIT |
Rentensatz |
+ Die ersten 10 Jahre: 3,5 % |
- Für jedes Jahr 2 %. Bezüglich bestehende Versicherte die 3.600 Versicherungstage zurückgelegt haben, für alle 360 Tage 3 % gerechnet. |
Geldleistung bei Stillzeit |
Einmalig 50,00 TL |
- An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister genehmigt wird Für das Jahr 2012 als 89,00 TL, für 2013 als 94,00 TL. Bestimmt. |
Sterbegeld |
|
- An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister genehmigt wird. Für das Jahr 2011 328,00 TL, für 2012 363,00 TL und für 2013 386,00 TL. |
Gesundheitsleistungen (Bewährungszeit ) |
Für die Hauptversicherten müssen 90 Tage und für die anspruchsberechtigte Familienangehörige 120 Beitragstage geleistet werden. |
-Um Gesundheitsleistungen zu erhalten reichen aus, wenn 30 Beitragstage in der allgemeinen Gesundheitsversicherung vorliegen. |
Arbeitnehmer, die |
-Mittels Kollektivversicherung durch Arbeitgeber oder durch die freiwillige Beitragszahlung können die Erwerbstätigen von der langfristigen Versicherung profitieren. Der Versicherte und seine Familienangehörigen können Gesundheitsleistungen erhalten. |
- Beiträge zum kurzfristigen Versicherungszweig und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung werden von Arbeitgeber bezahlt. |
VOR UND NACH DER REFORM FÜR SELBSTSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGE
THEMA |
VOR DER REFORM |
NACH DER REFORM |
|
Stufensystem |
- Es wird zwischen 1 und 24 angewendet. |
- Die Erklärungsmethode wird ausgeführt. |
|
Beitragssatz |
- 20 % Gesundheit, 20 % Langfristig. |
- Beiträge zur kurzfristige Versicherungszweige 2 %. |
|
Gesundheitsleistungen (Bewährungszeit ) |
- Für erstmalige Versicherte 240 Tage, für Wiederversicherte müssen 120 Versicherungstage entrichtet werden. |
- Um Gesundheitsleistungen zu erhalten reichen aus, wenn 30 Beitragstage in der allgemeinen Gesundheitsversicherung vorliegen. |
|
Gesundheitsleistungen (Beitragsschulden) |
-Wenn man auch nur 1 Tag Schulden hat können keine Gesundheitsleistungen gewährt werden. |
-Versicherte, die mehr als 60 Tage Beitragsschulden haben können keine der Gesundheitsleistungen erhalten. |
|
Der Anspruch auf die Gesundheitsleistungen für Kinder unter 18 Jahren |
Wenn die Versicherte der (Bağ-Kur) Beitragsschulden haben, können ihre Kinder keine Gesundheitsleistungen erhalten. |
-Bürger unter 18 Jahren können ohne Voraussetzung von der allgemeinen Gesundheitsversicherung profitieren. |
|
Geldleistung bei Stillzeit |
- Keine Regelung. |
- An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister genehmigt wird. Es wurde für das Jahr 2012 89,00 TL und für 2013 94,00 TL bestimmt |
|
Bestattungsgeld |
- 247,43 TL |
-. An Erwerbstätigen und Rentnern wird über dem Tarif bezahlt, die von Verwaltungsrat der Anstalt bestimmt und von dem Minister genehmigt wird. Es wurde für das Jahr 2011, 328,00 TL, 2012 363 TL und für 2013 386,00 TL bestimmt. |
|
Satz zur Rentengewährung |
- Die ersten 10 Jahre: 3,5 % |
- Für jedes Jahr 2 %. Für bestehende Versicherte die nach dem Stichtag des Gesetzes die 3.600 Versicherungstage zurückgelegt haben wird für jede 360 Versicherungstage 3 % ausgeführt. |
|
Krankengeld |
-Keine Regelung. |
-Es wird im Falle von Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Mutterschaft bezahlt. |
|
Heiratsgeld |
-Keine Regelung. |
-An die weibliche Weise wird die Rente von zwei Jahren in Form einer Heiratsabfindung einmalig im Voraus bezahlt. |
|
Förderungsbeitrag zur Soziale Sicherheit |
-Von der Rente wird um 10 % abgezogen. |
-12 % der Rente bei dem Inkrafttreten des Gesetzes für jedes Jahr steigend bis zu 15 % abgezogen. |
|
Der Status für selbstständigen Landarbeiter |
-Der Beitrag wird nach der untersten Stufe abgezogen. Der Beitragssatz ist 40 %. |
-Erwerbstätige die weniger als das 15-fache des monatlichen Mindestlohns verdienen werden von der Versicherung ausgeschlossen. |
Unser Versicherungssystem
DAS GESETZ NR.5510 ÜBER DIE SOZIALE VERSICHERUNGEN UND ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSICHERUNG | ||
SOZIALE VERSICHERUNG |
ALLGEMEINE GESUNDHEITS- |
|
KURZFRISTIGE VERSICHERUNGSZWEIGE |
LANGFRISTIGE VERSICHERUNGSZWEIGE |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Versicherte und Ihre Versicherungszweige
Versicherte/ |
Invaliditätsrente |
Arbeitsunfall |
Krankheit |
Allgemeine |
Erwerbstätigen mit |
+ | + | + | + |
Selbstständige |
+ | + | + | |
Staatsbeamte |
+ | + | ||
Freiwillige Versicherung |
+ | + |
Die Finanzierung der sozialen Sicherheit
Die Finanzierung der sozialen Sicherheit wird generell durch Abzug der Beiträge von Arbeitsnehmer, Arbeitgeber und von dem Staat bzw. Staatszuschuss gewährleistet. Generell wird bei der Finanzierung des sozialen Sicherheitssystems zwei Methoden angewendet:
1. Kapitalisierungs- oder Einsparungsmethoden (Kapitalverwaltung)
2. Pay as you go (Aufteilung) Methode
In der Türkei wird für die Finanzierung des sozialen Sicherheitssystems die pay as you go Methode angewendet. Im türkischen sozialen Sicherheitssystem werden Beiträge zu den kurz- und langfristigen Versicherungszweigen, zur allgemeinen Gesundheitsversicherung und zur Arbeitslosigkeitsversicherung entrichtet. Gegen die staatliche wirtschaftliche Last wegen Frührentenzahlung wird auch von den weitearbeitenden Rentnern einen Förderungsbeitrag zur sozialen Sicherheit abgezogen.
Versicherungszweige und die Beitragssatz für den jeweiligen Versicherungszweig sind unten in der Tabelle angeführt:
Versicherungszweige |
Erwerbstätige |
Arbeitgeber |
Insgesamt |
Staats- zuschuss |
Unfall |
- |
2 % |
2 % |
|
Invaliditätsrente |
9 % |
11 % |
20 % |
¼ von den gesammelten Beiträgen |
Allgemeine Gesundheits- |
5 % |
7,5 % |
12,5 % |
|
INSGESAMT |
14 % |
20,5 % |
34,5 % |
|
Arbeitslosenversicherung |
1 % |
2 % |
4 % |
1 % |
Zahlungspflichtige Personen der Beiträge je nach Versicherungsstatus
Je nach Versichertenstatus ändert sich der zahlungspflichtige Person
- Die Arbeitgeber kürzen von dem Gesamtlohn der Arbeitsnehmer die Beiträge zu den langfristigen und kurzfristigen Versicherungszweigen, zur allgemeinen Gesundheitsversicherungs- und Arbeitslosenversicherung und entrichten diese Beiträge zusammen mit Arbeitgeberanteil an die Sozialsicherheitsanstalt.
- Selbständige Erwerbstätige (Arbeitgeber) entrichten die Beiträge zu den langfristigen und kurzfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung selbst an die Sozialsicherheitsanstalt.
- Die Beiträge zu den langfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung für die Beamten werden von der Anstalt wo sie Arbeiten von ihren Gesamtlohn abgekürzt und zusammen mit Arbeitgeberanteil an die Sozialsicherheitsanstalt entrichtet.
- Die freiwillige Versicherte zahlen die Beiträge zu den langfristigen Versicherungszweigen und zur allgemeinen Gesundheitsversicherung selbst an die Anstalt.
VERSICHERTE |
VERSICHERUNGSZWEIGE |
|||
Langfristige |
Kurzfristige |
Allgemeine Gesundheitsversicherung |
Arbeitslosen-versicherung |
|
Erwerbstätigen mit einem Dienstvertrag |
Arbeitgeber |
Arbeitgeber |
Arbeitgeber |
Arbeitgeber |
Selbstständige Erwerbstätige (Arbeitgeber) |
Selbst |
Selbst |
Selbst |
- |
Staatsbeamte |
Arbeitsstelle |
- |
Arbeitsstelle |
- |
Freiwillige Versicherte |
Selbst |
- |
Selbst |
- |
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