Web Content Viewer Header SGK
Actions- ${title}
- Vision, Mission und unsere Grundwerte
- Minister
- Leiter Der Anstalt und Leiter Des Vorstands
- Einführung –Sozialsicherheit
- Geschichte
- Nationale Rechtsvorschriften
- Das Soziale Sicherheitssystem
- Kurzfristige Versicherungszweige
- Organigram
- Organisationsstruktur der SGK
- Der Reformprozess
- Leistungssystem der Sozialversicherung durch die SGK
- Allgemeine Krankenversicherung
- Bearbeitung über technische Infrastruktur und Hardware
- Die Türkei Umfassende İnternationale Gesetzliche Grundlage
- Statistisches
- Nützliche Links
- Kontakt
Web Content Viewer Content SGK
Actions- ${title}
Nationale Rechtsvorschriften
Nationale Rechtsvorschriften
Nach dem § 60 des Türkischen Grundgesetzes hat jeder das Recht auf eine Sozialsicherheit und der Staat ist verpflichtet, nötige Maßnahmen zur Gewährung dieser Sicherheit zu berücksichtigen und die Organisation aufzubauen. Es wäre nicht falsch, das Sozialsicherheitssystem der Türkei unter Anbetracht der Zeit vor und nach der Reform zu betrachten.
Das Sozialsicherheitssystem vor der Reform bestand aus beitragspflichtigen und beitragsfreien zwei Unterkategorien gemäß der Grundeigenschaften der Sozialsicherheit.
Die Sozialversicherung, die vor der Reform das Fundament der Sozialsicherheit bildet und auf dem beitragspflichtigem System basiert, wurde durch drei Einrichtungen ausgeführt. Hiervon war die Sozialversicherungsanstalt (SSK) für die Arbeiter mit dem Dienstvertrag, die türkische Pensionskasse (T.C. Emekli Sandığı) für die Beamten und die Pensionsversicherung der selbständig Erwerbstätigen (Bağ-Kur) für die selbständigen zuständig.
Die Sozialversicherungsanstalt war verpflichtet im Rahmen der Gesetze 506 und 2925, dem Versicherten die Sozialsicherheit und die Erfüllung der in den Gesetzen verankerten Pflichten unter seinem öffentlich juristischen Charakter zu gewähren; diese unterlagen der administrativen und finanziellen Autonomie und spezifischen Bestimmungen des Gesetzes.
Die türkische Pensionskasse war beauftragt, gemäß dem Gesetz mit der Nummer 5434 die Sozialsicherheit der Beamten zu gewähren, und hatte ihre Tätigkeiten in Verbindung mit dem Finanzministerium geführt. Die Rentenanstalt hat auch gemäß der Gesetze mit den Nummern 1005, 2150, 2022, 2177 und 2330 zusätzliche Pflichten erfüllt, die nicht auf beitragspflichtigen Sozialhilfen beruhen, wie Medaillen, die Anordnung der monatlichen Entlohnung aufgrund des Wehrdienstes, Ausgleichszahlungen und Zahlungen an ältere Menschen, Waisen und Behinderte.
Die Pensionsversicherung der selbständig Erwerbstätigen umfasst nach den Gesetzen mit den Nummern 1479 und 2926 die Sozialsicherheit der Personen, die mit keinem Dienstvertrag mit einem Arbeitgeber verbunden sind, die unter eigenem Namen und selbständig arbeiten.
Die Sozialhilfen, die dem beitragsfreien System untergeordnet wird, dienen zum Schutz der Bürger, die dem Land gedient haben und die hilfebedürftig sind. Diesbezüglich wichtige gesetzliche Regelungen sind folgende:
a) Nach dem Gesetzes mit der Nummer 1005 werden die türkischen Staatsbürger, die an nationalen Kriegen teilgenommen haben und die Tapferkeitsmedaille erhalten haben, die am Korea-Krieg und am Befreiungskrieg Zyperns teilgenommen haben, lebenslang für ihre nationalen Dienste mit einer monatlichen Leistung entlohnt.
b) Das Gesetzes mit der Nummer 3292 konzipiert die Grundsätze und Verfahren bezüglich der monatlichen Entlohnung für die nationalen Dienste der türkischen Staatsbürger, die ihrem Land tapfer und mit Fleiß gedient haben, ohne an irgendwelche Gegenleistungen und Vorteile zu denken, oder - wenn sie gestorben sind - für ihre in Not gefallenen Familienangehörigen.
c) Das Gesetzes mit der Nummer 2330 bestimmt die Regelungen bezüglich der Schadenersatzleistungen und der monatlichen Leistungen für staatlich Bedienstete, die sich für Aufrechterhaltung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, für Verhütung von illegalem Handel, für Bekämpfung des Terrorismus und Anarchie eingesetzt haben, aufgrund ihrer Dienste ums Leben gekommen sind und Behinderungen davon tragen.
d) Nach dem Gesetz mit der Nummer 2022 werden die türkischen Staatsbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, keine für die eigene Unterhalt sorgende Person hat, keine Einkünfte und monatliche Leistungen von einem der Sozialsicherheitsträger bezieht, arbeitsunfähig ist, über kein Einkommen, keinen Lohn, keine Unterhaltszahlungen verfügen, lebenslang mit einer monatlichen Leistung entlohnt.
e) Ziel des Gesetzes mit der Nummer 3294 ist es, armen und hilfebedürftigen Staatsbürgern und jedem zu helfen, die sich offiziell in der Türkei aufhalten und die in die Türkei gekommen sind.
Die Sozialsicherheitsanstalt, die nach dem am 20.05.2006 im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Gesetzes mit der Nummer 5502 über die Sozialsicherheitsanstalt gegründet wurde und wonach die Sozialversicherungsanstalt (SSK), die Generaldirektion der Pensionsversicherung der selbständig Erwerbstätigen (Bağ-Kur) und die Generaldirektion der türkischen Pensionskasse (Emekli Sandığı) unter einem Dach zu einem gemeinsamen Rentensystem gesammelt wurden, macht es sich zur Aufgabe, mit Beteiligung all ihrem Personal, mit ihrer individuellen und institutionellen Energie den Bürgern einen qualitativen Dienst zu bieten. Fünf verschiedene Rentensysteme, die die Beamten, Arbeiter unter Dienstvertrag, Arbeiter unter Dienstvertrag in der Landwirtschaft, unter eigenem Namen und eigener Rechnung Arbeitende und unter eigenem Namen und eigener Rechnung in der Landwirtschaft Arbeitende umfasst, wurden versicherungsmathematisch unter einem gemeinsamen Rentensystem zusammengefasst, in der die Rechte und Pflichten gleichgestellt sind.
Ziel des am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Gesetzes mit der Nummer 5510 über Sozialversicherung und über allgemeine Krankenversicherung ist es, die Menschen aus der
Sicht der Sozialversicherung und allgemeinen Krankenversicherung abzudecken; zu bestimmen, welche Personen diese nutzen können und welche gewährten Rechte bzw. unter welchen Bedingungen diese Rechte genutzt werden können und welche Finanzierungs- und Ausgleichsmethoden berücksichtigt werden. Aktuell werden in unserem Land aus der Sicht des Sozialsicherheitssystems zum einen das beitragspflichtige System, das auf der Grundlage der Sozialversicherung basiert, und zum anderen das beitragsfreie System, das die Sozialhilfen und –dienste umfasst, zusammen angewandt. Das beitragspflichtige System ist in dem folgenden Gesetz verankert: Das Gesetz mit der Nummer 5510 über Sozialversicherungen und Allgemeine Kranken-versicherungen (ab 1. Oktober 2008 in Kraft getreten)
Das Gesetz mit der Nummer 1005 über das Spezielle Rentenrecht der im Befreiungskrieg eine Ehren-Medaille erhaltenen Personen
Das Gesetz mit der Nummer 3713 über Terrorbekämpfung
Das Gesetz mit der Nummer 2913 über das Rentenrecht und Vergabe des Nationalsportlertitels für erfolgreiche Sportler
Startseite
- Vision, Mission und unsere Grundwerte
- Minister
- Leiter Der Anstalt und Leiter Des Vorstands
- Einführung –Sozialsicherheit
- Geschichte
- Nationale Rechtsvorschriften
- Das Soziale Sicherheitssystem
- Kurzfristige Versicherungszweige
- Organigram
- Organisationsstruktur der SGK
- Der Reformprozess
- Leistungssystem der Sozialversicherung durch die SGK
- Allgemeine Krankenversicherung
- Bearbeitung über technische Infrastruktur und Hardware
- Die Türkei Umfassende İnternationale Gesetzliche Grundlage
- Statistisches
- Nützliche Links
- Kontakt
Web Content Viewer Footer SGK
Actions- ${title}