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Der Reformprozess

Der Reformprozess

1. Warum eine Soziale Sicherheitsreform?             
1.1. Änderungen in der Bevölkerungsstruktur

Eins der wichtigsten Variablen zur Aufrechterhaltung des aktuellen Sozialsicherheitssystems auf längere Zeit aus finanzieller Sicht ist die Aufteilung der Altersgruppe der Bevölkerung. Die Türkei hat zurzeit eine sehr junge Altersstruktur. Prognosen bezüglich der Zukunft jedoch zeigen, dass die Population sehr schnell veralten wird. Das schnelle Veralten der Bevölkerung hat zur Folge, dass zum einen die Einnahmen des Sozialsicherheitssystems sinken werden und zum anderen die Ausgaben steigen werden.
1.2. Probleme bezüglich der Finanzierung
a)   Frührente
Die Frührente ist eins der wichtigsten Bestandteile, die das Finanzierungsverhältnis negativ beeinträchtigt. 62 % der Rentner der SSK, Bağ-Kur und Emekli Sandığı haben ein Alter, das unter dem minimalen Rentenalter (58 – 60) liegt. Bei einem akkurat funktionierenden Sozialsicherheitssystem finanzieren 4 Versicherte einen Rentner, jedoch liegt das Aktiv-Passiv-Verhältnis bei uns auf 1,78. Nach einem Vergleich unter den OECD Ländern ist unser Land eins der Länder, das am längsten eine Rente zahlt. 
b)   Die mindere Bekanntgabe versicherungspflichtiger Beschäftigungen
Vor allem werden bei rund 60 % der versicherungspflichtig Beschäftigten der SSK die Beiträge auf der Basis des Mindestlohnes oder im Bereich des Mindestlohnes eingezahlt. Es ist Fakt, dass die Zahl der Beschäftigten, die auf der Mindestlohn-Basis arbeiten,  viel weniger ist. Die mindere Bekanntgabe der versicherungspflichtigen Löhne führt dazu, dass die Beitragseinnahmen der Anstalt schrumpft.
c)   Die hohe Anzahl der Schwarzarbeit
Die hohe Anzahl der Schwarzarbeit in unserem Land führt sowohl zu Verlusten der Beitragseinnahmen der Anstalt und führt auch dazu, dass die Menschen kein Gebrauch von ihrem ohne Sozialsicherheitsrecht machen können. Nach den Angaben der Türkischen Statistikanstalt TÜİK lag die letzte bekannte Quote der Schwarzarbeit bei 42.3 %.
d)   Hohe Quote ausgebliebener Beiträge
Die hohe Quote der ausgebliebenen und periodengerecht errechneten Beiträge führen ebenso dazu, dass die Beitragseinnahmen der Anstalt niedrig bleiben.
e)   Die hohe Quote der Gewährung der Rente
Die Quote über Gewährung der Rente zeigt das Verhältnis, wie viel des durchschnittlichen beitragspflichtigen Lohnes, der sich basierend auf Länge der Tätigkeit ändert, für jedes Jahr auf die zukünftige Rente berechnet wird. Bei der aktuellen Steigerung der Arbeitszeiten der SSK, Bağ-Kur und Emekli Sandığı wird im Gegenzug die Quote der Rentenansprüche niedrig gehalten. Diese Anwendung verleitet unsere Bürger, im frühen Alter in Rente zu gehen, weil Beschäftigungen nach 25 Jahren nicht mehr eine hohe Auswirkung auf die Rente haben. Trotzdem ist die Quote der Gewährung der Renten in unserem Land über dem Weltdurchschnitt. Die jährliche Quote in unserem Land ist durchschnittlich um die 2.6 %, und somit ist sie unter den OECD Ländern die höchste Quote
f)    Niedrige Anzahl der beitragspflichtigen Zeit
Die beitragspflichtige Zeit, die bis 1999 bei der SSK als Basis für die Altersversicherung Minimum 5000 Tage waren, wurde mit dem Gesetz mit der Nummer 4447 auf 7000 Tage erhöht. Die beitragspflichtigen Zeiten bei der Bağ-Kur und Emekli Sandığı ist immer noch 9000 Tage. Jedoch wenn Beispiele aus anderen Ländern der Welt betrachtet werden, sind viel höhere beitragspflichtigen Zeiten zu sehen. Z.B.: In Italien, Österreich, Portugal und Norwegen sind es 14.400 Arbeitstage, in Spanien 12.600 und in Großbritannien 14 – 16 tausend Arbeitstage.
g)   Letzte gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Einnahmen der Behörde
Das Gesetz mit der Nummer 6111 und dem Datum 13/2/2011 über „Umstrukturierung einiger Schulden, Sozialversicherung und Allgemeinen Krankenversicherung, Änderungen an einigen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Erlassen“ ist nach der Veröffentlichung in dem Amtsblatt am 25/2/2011 mit der ersten wiederholten Ausgabenummer 27857 in Kraft getreten.
Mit dem genannten Gesetz hat unsere Anstalt für angehäufte Schulden eine vereinfachte Zahlungsalternative eingeräumt, außerdem wurden für Schuldenumstrukturierungsabkommen, die nach den vorläufigen Artikeln 24 und 25 des Gesetzes mit der Nummer 5510 neu strukturiert wurden, allerdings wegen  Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen geplatzt sind, neue Alternativen eingeräumt; bezüglich der Anwendung der gesetzlichen Regelung hat unsere Anstalt mit dem Erlass aus dem 18.03.2011 mit der Nummer 2011-29 die Grundsätze und Verfahren nach dem Artikel 168 des Gesetzes mit der Nummer 6111 gewährt.
1.3. Fehlenden Standardisierungen unter den Rechten und Pflichten der Sozialsicherheit
In unserem Land gibt es die Gesetze mit der Nummer:

506 für Arbeiter unter Arbeitsvertrag,
1479 für selbständig Erwerbstätige,
5434 für Beamte und Angestellte des Staates,
2925 für Landwirtschaftsarbeiter unter Arbeitsvertrag,
2926 für selbständig Erwerbstätige in der Landwirtschaft.

Mit insgesamt 5 verschiedenen Gesetzen werden die Versicherten konfrontiert. Außerdem haben die Betroffenen, die nach dem vorläufigen 20. Artikel des Gesetzes mit der Nummer 506 den Kassen zugeordnet wurden, ihre Sozialsicherheit nach den Wertpapieren der gemeinnützigen Einrichtungen selbst beglichen. Demnach gibt es Defizite bei der Standardisierung der Rechten und Pflichten der Versicherten, die verschiedenen Sozialsicherheitsgesetzen zugeordnet werden.
2. Bestandteile der Sozialen Sicherheitsreform
Die Soziale Sicherheitsreform besteht aus 4 Hauptbestandteilen:

  • Erster Bestandteil: Ziel ist es, die neue institutionelle Struktur aufzubauen. Mit dem Gesetz der  Sozialsicherheitsanstalt mit der Nummer 5502 wurden die Sozialversicherungsanstalt (SSK), türkische Pensionskasse (Emekli Sandığı) und die Pensionsversicherung für selbständig Erwerbstätige (Bağ-Kur) unter einem Dach fusioniert.
  • Zweiter Bestandteil: Hier ist der Ziel, ein einheitliches finanziell tragbares Rentenversicherungssysytem aufzubauen, in dem die Rechte und Pflichten der Versicherung gleichgestellt werden.
  • Dritter Bestandteil: Ziel ist es, ein allgemeines Krankenversicherungssystem zu entwickeln, das für die gesamte Bevölkerung gleich und einfach zugänglich ist und das eine qualitative medizinische Versorgung anbietet. 
  • Vierter Bestandteil: Ziel hierbei ist es, ein System über Sozialhilfen aufzubauen, bei dem die verstreuten Sozialhilfezentren zentral zu beobachten sind und von dem jeder objektiv Gebrauch machen kann, und die Vereinigung der beitragsfreien Leistungen, die aktuell von unterschiedlichen Einrichtungen und Behörden geführt werden. Folgerichtig wurde die Hauptverwaltung der Beitragsfreien Leistungen der Organisation neu integriert. Basierend auf dieser Intention wurde die Hauptverwaltung der Beitragsfreien Leistungen der Organisation neu integriert.

3. Ziel der Reform

·       Einführung einer einheitlichen Norm und Standardisierung aus der Sicht der Versicherungsrechte und –pflichten

·       Aufbau eines Verwaltungsregimes der Allgemeinen Krankenversicherung, die jedem Bürger die gleiche und gerechte Leistung bietet

·       Erzielen eines Sozialsicherheitssystems, das in der Armutsprävention noch effektiver ist, demzufolge gerecht, leicht erreichbar und aus finanzieller Sicht tragbar ist
Das sind einige der Hauptziele der Reform.
4. Hauptparameter der Reform
Die Änderungen bei den Regeln der Rentenanspruchsquoten, dem Rentenanspruchs-alter, der nötigen Anzahl der Tage der Beitragseinzahlung für den Rentenanspruch und des Koeffizienten zur Aktualisierung, ohne die Hauptstruktur des Rentensystems zu ändern, bilden die Hauptparameter der Reform. Das Rentenalter für diejenigen, die nach dem Jahr 2000 zu arbeiten begonnen haben, ist nach dem Gesetz mit der Nummer 4447 für Frauen als 58 und für Männer  als 60 bestimmt worden. Das Rentenalter für diejenigen, die nach der Einführung des Gesetzes mit der Nummer 5510 zu arbeiten begonnen haben, ist als 58 – 60 bestimmt worden und das Rentenalter wird für die Rentner ab dem Jahr 2036 stufenweise auf 65 erhöht.
4.1. Anzahl der Tage der Beitragszahlung
Nach den neuen Regelungen ist die Anzahl der Tage der Beitragszahlung folgendermaßen: bei Versicherten der SSK (mit Dienstvertrag tätige), die erstmals ab dem Jahr 2000 tätig geworden sind, sind es 7000 Tage, bei Versicherten der Bağ-Kur (selbständig Erwerbstätige) und der Emekli Sandığı (Beamten) sind es 9000 Arbeitstage als Voraussetzung. Bei Versicherten der SSK wird nach der Einführung des Gesetzes mit der Nummer 5510 die Anzahl der Tage der Beitragszahlung von 7000 auf 7200 erhöht. Bei den selbständig Erwerbstätigen und den Beamten gibt es aus der Sicht der Anzahl der Tage der Beitragszahlung keine Änderung.
4.2. Satz der monatlichen Leistungen
Der Satz der monatlichen Leistungen, die bei der veralteten Regelung für Versicherte der SSK und Bağ-Kur in den ersten 10 Jahren für jedes Jahr bei 3,5 % lag, bei den folgenden 15 Jahren für jedes Jahr bei 2 % lag und für jedes Folgejahr bei 1,5 % lag, wird bei Erhöhung der Arbeitszeit zu einem Prozess mit geringerer Verfolgung. Diese Situation hat zur Folge, dass sowohl das Rentenalter im jüngeren Alter animiert wird und das die Arbeit nach 25 Jahren einen geringeren Einfluss auf die Rente hat. Mit den neuen Regelungen des Gesetzes mit der Nummer 5510 wird angestrebt, dass mit der Anwendung des Satzes der monatlichen Leistungen mit 2 % der Versicherte länger im System bleibt. Für alle 360 Tage zur Vervollständigung der Anzahl in Höhe von 3600 Tage der Beitragszahlungen vor der Einführung des Gesetzes und nach der Zeit der Einführung des Gesetzes werden 3 % als Basis genommen. Dadurch erhöht sich der Satz der monatlichen Leistungen bei der Rentenabwicklung. Nach der alten Regelung war der Satz der monatlichen Leistungsansprüche für Versicherte, die 25 Jahre gearbeitet haben, bei 2,6 %, für Versicherte, die 30 Jahre tätig waren, waren es 2,41 %; somit war dieser Satz der höhste Satz unter den OECD Ländern. Nach den neuen Regelungen gibt es bei diesen Sätzen für Versicherte, die in der gleichen Laufzeit tätig waren,  einen Rückgang von durchschnitlichen 0,6 % und 0,41 % Punkten; außerdem hat die Erhöhung des beitragspflichtigen Einkommens als weiteres Krieterium auf die zu auszahlende Rente eine positive Auswirkung.
4.3. Aktualisierungskoeffizient
Der Aktualisierungskoeffizient, der eins der Hauptparameter der Reform ist und der zur Aktualisierung der beitragspflichtigen Einkommen benutzt wird, wurde nach Berücksichtigung der 30- %‘igen Wachstumsrate (WR) des Bruttoinlandsprodukts in konstanten Preisen nach dem Annulierungsbeschluss des Verfassungsgerichts aufs Neue bestimmt. Demnach besteht der Aktualisierungskoeffizient aus der Formel TÜFE (Verbraucherpreisindex) + 30 %‘ige WR + 1. Nach dem Multiplizieren des Aktualisierungskoeffizienten  mit dem beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, den Jahren zwischen dem zugehörigen Jahr und dem Rentenanspruchsjahr resultierende aktuelle Durchschnittseinkommen wird mit dem Satz der monatlichen Leistungen multipliziert und somit wird die Rente berechnet. Bei der Bestimmung des Aktualisierungskoeffizienten wird die Wohlstandsquote berücksichtigt und deshalb wird es keine Defizite bei der Errechnung der Rente geben.
4-A Vor und nach der Reform für den Arbeiter mit einem Dienstvertrag

THEMA

VOR DER REFORM

NEUREGELUNG

Rentenerlassquote

erste 10 Jahre: 3,5 % nächste 15 Jahre: 2 % – nach 25 Jahren jedes Jahr: 1,5 %

- Für jedes Jahr 2 %, ab  in in Kraft treten des Gesetzes für vorhandene Versicherte werden für alle 360 Tage, die die Arbeitszeit auf 3600 vervollständigt, 3 % angerechnet. - Nach 25 Jahren wird mehr Rente ermöglicht.

Leistung bei Stillzeit

- einmalig 50 TL

- An Arbeiter und Rentner, wird basierend auf den Tarif, der von dem Verwaltungsrat bestimmt und vom Minister bestätigt wurde, ausbezahlt. Für das Jahr 2010 sind es 75 TL, für das Jahr 2011 sind es 80 TL.

Bestattungsgeld

247.43 TL

- An Arbeiter und Rentner, wird basierend auf den Tarif, der von dem Verwaltungsrat bestimmt und vom Minister bestätigt wurde, ausgezahlt. Für das Jahr 2009 sind es 289 TL, für das Jahr 2010 sind es 308 TL, für das Jahr 2011 sind es 328 TL.

Gültigkeit der Krankenversicherung (Praktikumszeit)

- Für sich selbst sind 90, für Mitversicherte sind 120 Tage notwendig

- 30 Tage Beitragszahlung genügen

Arbeiter, die in einem Land untergebracht werden, mit dem wir kein Abkommen über Sozialsicherheit haben

- Der Versicherte nutzt die Gesundheits-versorgung auf lange Zeit, indem die Gemeinschaftsversicherung durch den Arbeitgeber bezahlt wird oder indem der Versicherte freiwillig die Beiträge bezahlt – Beiträge langfristiger Versicherungen werden vom Arbeitgeber beglichen – Der Versicherte und Angehörige können keine Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen.

- Die Beiträge der kurzfristigen Versicherungen und allgemeinen Krankenversicherungen werden vom Arbeitgeber beglichen. – Beiträge langfristiger Versicherungen werden auf freiwilliger Basis vom Arbeiter selbst beglichen. Außerdem werden keine Beiträge für die allgemeine Krankenversicherung verlangt. - Der Versicherte und Angehörige können die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen.

 

4-B Vor und nach der Reform für selbständig Erwerbstätige

THEMA

VOR DER REFORM

NEUREGELUNG

Stufensystem

-1 bis 24 – steigt alle zwei Jahre – Beitrag steigt auch wenn das Einkommen nicht steigt

- Je nach Anmeldung – die Anmeldung kann nicht unter dem Mindestlohn sein - “So viel Einkommen, so viel Beitrag”

Beitragssätze

- 20 % Gesundheit, 20 % lange Laufzeit, Gesamt:40 %

- Beitrag kurzfristiger Versicherungsarten 1-6,5 % - Beitrag des Invaliditäts-, Alters- und Todesfallversicherung 20 % - Beitrag der allgemeinen Krankenversicherung 12,5 %

Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung (Praktikumszeit)

-Voraussetzung für Versicherte, die das erste mal versichert werden, sind 240 Tage, für Versicherte, die aufs neue versichert werden, sind 120 Tage

- Zahlung des Beitrags für mindestens 30 Tage sind ausreichend

Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung (ausgebliebener Beitrag)

- auch wenn die Beitragsschulden einen Tag betragen, kann die Gesundheitsversorgung nicht in Anspruch genommen werden

- Versicherte, die Beitragsschulden von 60 Tagen haben, können die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen

- Bei Notfällen und Arbeitsunfällen gibt es keine Einschränkungen

Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung für Kinder unter 18 Jahren

- Wenn der Bağ-Kur-Versicherte Beitragsschulden und Schulden basierend auf Beiträge hat, kann das Kind keine Gesundheits-versorgung bekommen

- Staatsbürger unter 18 werden ohne Bedingungen die allgemeine Krankenversicherung in Anspruch nehmen

Leistung bei Stillzeit

Keine Anordnung

- Den selbständig Erwerbstätigen und diesbezüglichen Rentnern werden basierend auf den Tarif ausgezahlt, der von dem Verwaltungsrat bestimmt und vom Minister bestätigt wurde. Für das Jahr 2009 sind es 70 TL, für das Jahr 2010 sind es 75 TL, für das Jahr 2011 sind es 80 TL.

 

4-B Vor und nach der Reform für selbständige Erwerbstätigen

 

THEMA

VOR DER REFORM

NEUREGELUNG

Bestattungsgeld

247 TL

- Den selbständig Erwerbstätigen und diesbezüglichen Rentnern werden basierend auf den Tarif, der von dem Verwaltungsrat bestimmt und vom Minister bestätigt wurde, ausgezahlt. Für das Jahr 2009 sind es 289 TL, für das Jahr 2010 sind es 308 TL, für das Jahr 2011 sind es 328 TL.

Rentenerlassquote

- erste 10 Jahre: 3,5 % nächste 15 Jahre: 2 % – nach 25 Jahren jedes Jahr: 1,5 %

- Für jedes Jahr 2 %, ab  in in Kraft treten des Gesetzes für vorhandene Versicherte werden für alle 360 Tage, die die Arbeitszeit auf 3600 vervollständigt, 3 % angerechnet. - Nach 25 Jahren wird mehr Rente ermöglicht

Leistungen bei vorläufiger Arbeitsunfähigkeit

Keine Anordnung

- In Fällen wie Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Mutterschaft - In einer stationären Behandlung – die Hälfte des beitragspflichtigen Lohnes wird ausgezahlt.

Heiratsabfindung

Keine Anordnung

- Die zweijährige Summe der monatlichen Leistung wird nur an weibliche Waise ausgezahlt.

Sozialsicherheits- unterstützungsbeitrag

- 10 % vom Einkommen

Der Satz von 12 % ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes wird jährlich steigend letzlich den Satz von 15 % erreichen

Situation der selbständigen im Landwirtschaftarbeit

Die Beiträge wurden von der untersten Stufe abgezogen. Beitragssatz 40 %.

- Bei denjenigen, die weniger als das 15 fache den täglichen Verdienst des Mindestlohnes verdienen, entfällt die Versicherungspflicht.

- Mit Zahlung Beiträge von 15 Tagen werden 30 Tage angerechnet. Dieser Satz steigt jedes Jahr um einen Punkt.

 

 
 

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